Bullenskulptur am Red Bull Ring

ZUTRITTS­KRITERIEN

  • Der Besucher des Veranstaltungsareals unterwirft sich mit dem Erhalt der Eintrittskarte der Betriebsordnung in der jeweils geltenden Fassung.
  • Den Anweisungen der Sicherheitskräfte und des Ordnerdienstes sowie der Exekutive ist stets Folge zu leisten.
  • Der Zutritt bzw. Aufenthalt im Veranstaltungsgelände ist ausnahmslos zu den vom Veranstalter vorgegebenen Zeiten erlaubt. Das Übernachten oder Campen am Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt.
  • Besucher müssen auf den vorgezeichneten Wegen bleiben. Der Aufenthalt auf den Stiegen und Fluchtwegen, das Übersteigen und Sitzen auf den Umzäunungen bzw. Barrieren ist verboten.
  • Das Mitführen von Tieren ist verboten.
  • Motorsportveranstaltungen sind laut. Besucher sind angehalten, während der Veranstaltung einen Gehörschutz zu tragen, um das Risiko von Gehörschäden zu mindern. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Es wird empfohlen, Kinder unter sechs Jahren nicht zur Veranstaltung mitzunehmen.
  • Die Mitnahme von kaltem Essen (Snacks) ausschließlich zum persönlichen Gebrauch ist erlaubt.
  • Personen, die augenscheinlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird der Zutritt auf das Veranstaltungsareal nicht gestattet bzw. können vom Gelände verwiesen werden und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
  • Personen, welche die Betriebsordnung des Eigentümers nicht einhalten oder sich durch Störungen auffällig benehmen, können jederzeit dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
  • Den Besuchern wird zur Kenntnis gebracht, dass das Veranstaltungsgelände mittels Videoaufnahmen überwacht wird und diese Aufnahmen von der Exekutive zur (strafrechtlichen) Verfolgung gegen jeden Besucher verwendet werden können.
  • Fotos, Videos, Tonmitschnitte und Ähnliches dürfen ausnahmslos für den privaten und nicht kommerziellen Bereich gemacht werden.
  • Das Aufstellen und Anbringen von Plakaten im gesamten Areal, auch am Vorplatz, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Eigentümers bzw. Veranstalters möglich.
  • Das Verteilen von Werbemitteln ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Eigentümers bzw. Veranstalters zulässig.
  • Offizielle Merchandising Artikel werden innerhalb des Veranstaltungsgeländes verkauft. Es ist nicht gestattet, Waren von nicht offiziellen Händlern zu kaufen. Des Weiteren dürfen keinerlei Waren entgeltlich oder kostenlos innerhalb des Veranstaltungsgeländes oder auf den Parkplätzen vertrieben werden.

 

LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE

Den Zuschauern ist die Mitnahme von Gegenständen aller Art, die geworfen oder geschossen werden können oder mit denen auf andere Art und Weise die Ruhe, Ordnung und Sicherheit am Veranstaltungsgelände gestört oder gefährdet werden könnte, verboten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die im Folgenden angeführten Gegenstände:

  • Professionelle Fernseh- oder Videokameras sowie Geräte zum professionellen Tonmitschnitt
  • Elektronische Geräte (Computer oder ähnliche Geräte)
  • Getränkebehältnisse in Form von Glas- und anderen zerbrechlichen Flaschen (ausgenommen unzerbrechliche Plastikflaschen und handelsübliche Dosen)
  • Griller, Kocher und andere Geräte zum Zubereiten von Speisen
  • Waffen jeder Art und Gegenstände mit waffenähnlicher Wirkung, wie Messer, Dartpfeile usw.
  • Sachen und Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschoße Verwendung finden können, insbesondere Metallgegenstände wie abnehmbare Ketten, Eisenstangen und Eisenstücke
  • Laserpointer aller Art
  • Pyrotechnische Artikel aller Art; generell ist das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Brandsätzen, Stöcken, Stangen, Garten- und andere große Schirme, Glasflaschen, Steinen, Stich-, Schneide- und Hiebgegenständen sowie Waffen aller Art verboten
  • Sonnenschirme im Sitzplatzbereich
  • Drogen und Stimulanzen
  • Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
  • (Haus-)Tiere
  • Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen können oder leicht entzündbar sind
  • Sperrige Gegenstände wie Baugerüste, Leitern, Fahrräder, Skateboards, (Elektro-)Scooter, Segways, Hand- oder Bollerwägen
  • Für den Tribünenzutritt sind sperrige, große Taschen, große Rucksäcke, Reisekoffer, Sporttaschen untersagt. Als sperrig im Sinne dieser Bestimmung gelten alle Gepäckstücke, die nicht im Bereich des Ticketplatzes verstaubar sind
  • Strandmuscheln, Zelte, Pagoden oder ähnliche Aufbauten und Konstruktionen
  • Auf dem gesamten Areal ist der Einsatz eines unbemannten Geräts (z.B. Drohne) resp. Flugmodells/ unbemannten Luftfahrzeugs grundsätzlich untersagt
  • Kühlboxen
  • Alkoholische Getränke

 

LISTE DER ERLAUBTEN GEGENSTÄNDE

  • Funktionsfähige Handys/ Mobiltelefone
  • Fotoapparate, Film- und Videokameras mit Batterien zum privaten Gebrauch und NICHT für kommerzielle Zwecke (z.B. KEINE fernsehtauglichen Videokameras)
  • Blindenstöcke, Gehbehelfe
  • Schlüsselanhänger, Geldbörsenketten
  • Medikamente für den persönlichen Bedarf
  • Fahnenstangen bis 1,6 m oder weniger als 2 cm Durchmesser, wenn diese keine Sichtbehinderung darstellen; generell kann der Tribünenzutritt mit mitgebrachten Fahnenstangen verwehrt werden
  • Handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Ferngläser
  • Kompakte Sonnen- und Regenschirme im Stehplatzbereich
  • Klappstühle und Faltarmlehnstühle im Stehplatzbereich
  • Plastikflaschen und Getränkedosen

(Irrtümer und Änderungen vorbehalten)

Stand: April 2023